Änderung der Grundpreisangabenverordnung

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Am 28.05.2022 tritt eine neue Preisangabenverordnung in Kraft. Welche Auswirkungen dies für die E-Commerce- und Marktplatz-Praxis hat möchte ich euch hier näher bringen.

Die bisherige Rechtslage beleuchtet

Händler, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche bewerben oder anbieten, müssen neben dem absoluten Kaufpreis auch den sogenannten Grundpreis anführen. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit der jeweiligen Ware.

Die bisherige Rechtslage beinhaltete die Ausnahme, dass Waren, deren Nenngewicht oder -volumen überlicherweise 250 g oder 250 ml nicht überschreiten, die Einheiten 1 kg bzw. 1 l nicht verwendet werden müssen. Hier wurden somit bisher entsprechende Einheiten von 100 g bzw. 100 ml angegeben.

Abmahnrisiko durch Wegfall der Ausnahme per 28.05.2022

Diese Ausnahme wurde nun gestrichen. Man ist somit in jedem Fall verpflichtet, als relevante Einheit 1 kg bzw. 1 l zugrunde zu legen.

Diese Änderung muss rechtzeitig durchgeführt werden, da hier ansonsten entsprechende Abmahnungen von Mitbewerbern und Abmahnvereinen.

Neue engere Ausnahmen der Regelung

Natürlich gibt es von der ab 28.05.2022 geltenden Regelung Ausnahmen, diese sind jedoch wesentlicher enger gefasst:

  • Waren, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 g oder 10 ml verfügen
  • Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind
  • Waren, die von kleinen Direktvermarktern, insbesondere Hofläden, Winzerbetrieben oder Imkern sowie kleinen Einzelhandelsgeschäften, insbesondere Kiosken, mobilen Verkaufsstellen oder Ständen auf Märkten oder Volksfesten, angeboten werden, bei denen die die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt; es sei denn, dass das Warensortiment im Rahmen eines Vertriebssystems bezogen wird
  • Waren, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten
  • Waren, die in Getränkeund Verpflegungsautomaten angeboten werden
  • Kauund Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm
  • kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen
  • Parfüms und parfümierten Duftwässern, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Äthylalkohol enthalten

Sonderfall Nahrungsergänzungsmittel?

Bei Nahrungsergänzungsmitteln, besonders bei jenen, welche in Kapsel- oder Tablettenform abgegeben werden, stellt sich nun die Frage, ob diese auch „nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche“ angeboten werden müssen. Hierzu gibt es divergierende Rechtsprechung. Da der Gesetzgeber bei Nahrungsergänzungsmitteln allerdings ebenfalls die Angabe der Nennfüllmenge zwingend vorgibt und es sich deshalb auch um eine Pflichtangabe beim Onlineverkauf handelt, empfehle ich nach bestmöglicher Chancen/Risiko-Abwägung die entsprechende Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapsel- bzw. Tablettenform.

Woocommerce & die Grundpreisangabe

Für einen, in Deutschland und Österreich, rechtssicheren Woocommerce Webshop empfiehlt sich ja sowieso der Einsatz des kostenpflichtigen aber sehr guten Plugins German Market von Marketpress oder das Plugin Germanized für Woocommerce welches bereits in der Gratisversion viele wichtige Funktionen beinhaltet.

Auch in der kostenlosen Version von Germanized findet man unter dem Punkt „Preisauszeichnung“ den „Grundpreise“. Das heisst Germanized bringt im Prinzip schon (fast) alles für eine rechtssichere Grundpreisauszeichnung mit. Fast alle deshalb, weil in der kostenlosen Version der Grundpreis leider nicht automatisch berechnet wird sondern manuell beim Produkt eingegeben werden muss.

Bei stabilen Preisen und wenigen Produkten wahrscheinlich kein Problem. Bei großen Webshops und häufigen Preisanpassungen also besser zur kopstenpflichtigen Pro Version greifen.

Grundpreisangaben bei Amazon, Ebay & Co

Bitte denkt nicht, dass ihr im Sinne der Marktplatzhaftung für eine falsche Grundpreisangabe auf Online-Marktplätzen nicht verantwortlich gemacht werden könnt, sondern stellt auf jeden Fall, zur Not mit Support-Unterstützung, sicher, dass die Grundpreisauszeichnung korrekt erfolgt.

Grundpreis bei Amazon

Amazon scheint dies für das Shop-Frontend auch schon korrekt umgesetzt zu haben. Zumindest wenn die Pflichtfelder „Anzahl von Einheiten“ und „Anzahl von Einheiten – Typ“ mit Bezug zu Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche audgefüllt wurden. Es scheint auch egal zu sein, ob man im Backend als Typ z.B. „gramm“ eingegeben hat, im frontend wird zumin. derzeit (Stand 08.04.2022) der Grundpreis auf 1kg ausgewiesen. Bei Kapselprodukten wäre hier in jedem Fall zu Prüfen ob nicht die Kapselanzahl angegeben wurde denn dies ist ja wie oben erwähnt nicht zulässig.

Grundpreis bei Ebay

Ebay stellt solche Eingabefelder ebenfalls zur Verfügung. Diese sind jedoch nicht verpflichtend (also eventuell bisher leer geblieben?) und müssen hinsichtlich der Einheitsgröße auch korrekt befüllt werden. Grund; Ebay bessert im Frontend, im Gegensatz zu Amazon, offensichtlich nicht automatisch z.B. von Grundpreis je 100g auf Grundpreis je 1kg aus (Stand 08.04.2022). Das kann sich zwar noch ändern, jedoch empfiehlt sich in diesem Fall jetzt bereits der Double-Check:

Sind die Felder „Anzahl der Einheiten“ und „Maßeinheit“ unter „Weitere Artikelmerkmale“ korrekt befüllt? Unter „Maßeinheit“ muss auf jeden Fall kg oder L eingegeben werden um eine Grundpreisangabe bezogen auf 1kg oder 1L zu erhalten. Im Feld „Anzahl der Einheiten“ ein entsprechender Wert bezogen auf 1kg oder 1L. Bei einem Produkt mit 137 Gramm Nettoinhalt gibt man also 0,137 bei den Einheiten und „kg“ bei der Maßeinheit an, um einen korrekten Grundpreis je kg im Frontend zu erhalten.

Noch Fragen oder Interesse an einem Compliance-Check?

Dann schreibt mir gerne eine E-Mail oder ruft mich an 🙂